Die Vizepräsidentin begrüßte die Teilnehmer und beschrieb das Glück, wissenschaftlich arbeiten zu dürfen, aber wies auch auf die Probleme und Hürden hin, die mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) verbunden sind, und kam letztlich noch auf den Orientierungsrahmen der HRK zu sprechen.
In der ersten Session werden die Nachwuchswissenschaftler ermutigt, bei Fragen nicht zu zögern und eine E-Mail an die Geschäftsstelle der DFG zu verfassen. Die Referentin erläutert die Zusammensetzung der Fachkollegien (die Mitglieder kommen alle aus dem gleichen wissenschaftlichen Fach), dass sie die eingehenden Anträge und Gutachten bewerten und dass erst der interdisziplinär zusammengesetzte Senat über die Anträge entscheidet (er hält sich dabei meist an die Bewertungen der Fachkollegien). Die DFG sei eine Gemeinschaft aller deutschen Forscher und verlange die Beteiligung aller, d. h. wer einen Antrag einreicht sollte auch bereit sein, später selbst Gutachten zu erstellen. Etwa 70 Prozent der Anträge würden zur erneuten Bearbeitung an die Antragsteller zurückverwiesen. Von denen werden dann ca. 50 Prozent bewilligt. Jeder gute Wissenschaftler habe auch schon die Ablehnung eines Antrages hinnehmen müssen. Das sei normal und man solle sich als Neuling nicht davon irritieren oder entmutigen lassen.
Man erhalte die Gutachten und die Empfehlungen der Gutachter bei einer Ablehnung ebenfalls zugeschickt. Es sei keineswegs verpflichtend, die Gutachterempfehlungen kommentarlos zu übernehmen. Man können einigen folgen und bei der erneuten Einreichung in einem Begleitschreiben erläutern, aus welchen Gründen man einigen Empfehlungen nicht gefolgt ist.
Bevor Sie Fragen aus dem Publikum entgegennimmt erläutert sie noch, dass in der DFG-Geschäftsstelle ca. 70 Mitarbeiter beschäftigt seine, 200 davon seien Fachreferenten.
Anschließende Fragerunde und Antworten (ich beschränke mich hier auf die Antworten):
- Beim Auslandsstipendium gebe es einen Kinderzuschlag, allerdings nur, wenn man das Kind auch mitnehme. Für einen mitreisenden Partner gebe es keine zusätzliche Förderung.
- Bei interdisziplinären Anträgen solle man nicht versuchen, strategisch ein Fach zu wählen, sondern jenes Fach angeben, in dem man sich mit dem Antrag wirklich gut zu Hause fühle. Monodisziplinäre Anträge würden die Fachkollegen zwar meist leicht begeistern, aber eine wirklich breite Zustimmung entstehe in den Fachkollegien nur bei sehr guten interdisziplinären Anträgen.
- Ein Antrag solle etwa ein halbes Jahr vor dem Zeitpunkt gestellt werden, an dem man mit dem Forschungsprojekt anfangen möchte. Eine zu lange Vorlaufzeit – es wurde die Frage nach eineinhalb Jahren gestellt – sei kontraproduktiv, weil in den eineinhalb Jahren auch in der Forschung noch viel Neues passiere.
- Nur bei der Heisenberg-Professur werde eine persönliche Vorstellung vor den Fachkollegien verlangt.
- Ein Antrag könne gestellt werden, sobald die Dissertation eingereicht wurde. Dazu kann der Doktor-Vater ein erstes Votum abgeben. Die Dissertation muss keinesfalls vor der Antragstellung schon verteidigt oder publiziert sein.
- Bei einem Forschungsaufenthalt solle sich das gastgebende Institut finanziell beteiligen. Diese Beteiligung werde vom Stipendium abgezogen. Insbesondere bei zweijährigen Aufenthalten werde diese Beteiligung fällig. Bei kürzeren Aufenthalten könne man noch davon ausgehen, dass der Gast nur einen geringen Gewinn für das Gastinstitut darstellt. Bei längeren Aufenthalten kann aber davon ausgegangen werden, dass ein Nutzen entsteht, für den auch eine Entlohnung gezahlt werden kann.
Nun kommt ein langjähriger DFG-Vertrauensdozent zu Wort: Er erinnert daran, dass der Vertrauensdozent der eigenen Universität immer über die Antragstellung informiert werden sollte. Er wirbt dafür, sich an der Wahl der Fachkollegien zu beteiligen. Auch er ermutigt die Nachwuchswissenschaftler und bereitet sie gleichzeitig auf eine Ablehnung vor: Die DFG habe einfach zu wenig Geld, um alle guten Anträge bewilligen zu können. Die Kappungsgrenze sei einfach viel zu hoch. Und aus seiner Forschererfahrung gibt er noch den Tipp, dass die Schwerpunktprogramme der DFG eine tolle Sache seinen: Dort kämen viele Experten zusammen. Und auch wenn man nicht finanziell an einem Schwerpunktprogramm beteiligt sei, so solle man dennoch versuchen, einen Gaststatus bei deren Sitzungen zu erhalten.