Anke Burkhardt, die den Bundesbericht wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWin 2013) verantwortete, erläuterte u. a., dass
- die Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes derzeit auf dem Weg ist – das Hochschulforschungsinstitut Halle-Wittenberg (HoF) hierzu Eingaben gemacht hat;
- derzeit etwa 60 Prozent der Forschung an Hochschulen über Drittmittel erbracht werde, gleichwohl es gesetzlicher Auftrag der Hochschulen sei zu forschen.
Mark Torka gab folgende interessante Statements ab:
- Die Projektförmigkeit sei auch in Einrichtungen mit guter Grundfinanzierung der Normalfall geworden. Potentielle Doktorandinnen und Doktoranden bewerben sich bereits mit einem Exposé. In einem vorab fixierten Themenbereich, in dem Drittmittel eingeworben wurden, muss dann promoviert werden.
- Die Ingenieurwissenschaften seien geübter in der Formulierung offener Projektanträge, sodass der offene Forschungsprozess Raum habe, zu einem vorher nicht bekannten Ergebnis zu gelangen. In den Ingenieurwissenschaften wird das Kollektiv bewertet, Aufgaben werden im Projekt verteilt. Durch die Projektförmigkeit wird der nicht endende Forschungsprozess unterbrochen. Das hat auch sein Gutes. Ebenso ist die durch die Projektförderung erzwungene Einbindung in einen größeren Kontext und Arbeitsgruppen positiv. Manche Projekte haben eine Abschlussfinanzierung, auf der Leute fertigpromovieren können.
Frau Schmidtmann (DFG) erläuterte, dass die DFG-Begutachtung oft als Hebel zur Verbesserung der Ausstattung angesetzt werde, ebenso zur Frauen- und Nachwuchsförderung. Bei den Anträgen fällt es negativ auf, wenn keine Frau beteiligt ist. Die DFG macht eine Abschlussbegehung und der durchführende Professor ist meist daran interessiert, vor seinen Peers gut darzustehen.
Andreas Keller (GEW) betont, dass durch die Projektförmigkeit Forscher faktisch zu Wissenschaftsmanagern werden und sich an populären Ansätzen orientieren müssten. Die Universitäten könnten eigentlich das Risiko eingehen, Drittmittelpersonal immer weiterzuführen, sie würden aber üblicherweise das Risiko an das Personal weiterleiten. Die Drittmittelförderung würde die Ressourcen, die durch die Entwicklung einer Forschungs- oder Promotionsidee gebunden werden, nicht erstatten. Auch fehle in ihnen ein Budget für den Abschluss von Promotionsvorhaben. Er sieht den Vorteil, dass auf Drittmittelprojekten meist mehrere Kollegen für Diskussionen zu finden sind und dass keine Lehre zu erbringen sei, könne ebenfalls attraktiv sein.
Anke Burghardt (HoF) wünscht sich, dass die BMBF-Projekte mit dreijähriger Laufzeit für die in ihnen promovierenden Beschäftigten ein Jahr für die Abschlussfinanzierung bereitstellen.
Schmidtmann (DFG) betont, dass die DFG die Betreuungsstruktur begutachtet. Es sei die Verantwortung des Betreuers/des Professors den Abschluss der Dissertation sicherzustellen.
Keller (GEW) ist irritiert, dass ein System, dass auf die Alterskohorte der 25 bis 35 Jährigen abzielt nicht einkalkuliert, dass in dieser Phase auch Kinder entstehen.
Mark Torka wirft ein, dass drittmittelfinanzierte Doktorandinnen und Doktoranden zwar keine Lehre geben müssten, es aber trotzdem machen, weil sie meinen, dass sie diese für ihre Lehre brauchen.
Schmidtmann (DFG) möchte klarstellen, dass die DFG-Förderung eine Zusatzfinanzierung sein sollte, ein add on. Faktisch, und bis an 91b etwas geändert werde, würde die DFG aber mittlerweile die Grundfinanzierung der Universitäten mit abdecken, weil der Bund über die DFG Gelder in die Forschung geben könnte, für denen den Ländern die Mittel fehlten.
Messer (BaWü): Die Finanzminister würden heute Forschung dann gut ausfinanzieren, wenn sie davon ausgehen, dass DFG-Mittel obendrauf kommen. BaWü sei zwar reich, aber könnte die Hochschulen auch nicht mehr ohne die Bundesmittel finanzieren.
Schmidtmann (DFG) kündigt an, dass die DFG ihre Förderungsmodalitäten umstellen wird: Zukünftig soll es keine Stipendien mehr in den DFG-Projekten geben, sondern es müssen Stellen an der Universität für die Promovierenden zur Verfügung stehen. Denn Stipendien hätten keine Renten- und Arbeitslosenversicherung und würden nicht dem Elternzeitgesetz unterliegen. Die DFG-Projekte würden eine Promotionszeit von vier Jahren zulassen. Dazu müssten die für drei Jahre zugewiesenen Mittel einfach nur auf vier Jahre gestreckt werden.
Andreas Keller (GEW): Er ist der Auffassung, dass sechsjährige Vertragslaufzeiten nicht notwendigerweise zu einer sechsjährigen Promotionszeit führen müssten. Man könne auch eine auf drei Jahre angelegte Betreuungsvereinbarung treffen und die verbleibende Zeit für die Vorbereitung der Habil reservieren.
Schmidtmann (DFG): In den DFG-Projekten wird geprüft, was bspw. die Gleichstellungsbeauftragte sagt, wie an der Hochschule bei familiären Problemen verfahren wird. Die Universität müsse zumindest erfassen und darlegen können, wer an welcher Fakultät wie viele Doktoranden hat und wie erfolgreich sie abschließen.
Anke Burghardt (HoF) bittet die DFG, dass sie die Förderkonzepte der Hochschulen, mit denen sie ihren wissenschaftlichen Nachwuchs fördern, zum Prüfkriterium bei DFG-Anträgen machen, ähnlich, wie die DFG es seinerzeit bei der Gleichstellung getan hätte.
Andreas Keller (GEW): Bei den Dienstvereinbarungen mit den Personalvertretungen bzgl. der Vertragslaufzeit in der Qualifizierungsphase seien die Universitäten Bremen und Hohenheim Vorreiter gewesen.